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Schritte zur Aufnahme in unsere Klinik

Hinweise für Patientinnen und Patienten sowie Zuweiserinnen und Zuweiser

Wir nehmen zur teilstationären Behandlung Patientinnen und Patienten aller privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen auf. Ebenso bieten wir Selbstzahlenden eine Behandlung in unserer Abendklinik an.

Eine sofortige Aufnahme im akuten Krisenfall ist bei uns auch möglich. Wir übernehmen direkt nach der Aufnahme die Kostenklärung mit der Krankenkasse und der Beihilfe. Damit ermöglichen wir einen sofortigen Behandlungsbeginn.

Wenn die Aufnahme nicht sofort erfolgen muss, beantragen wir die Kostenübernahme zunächst bei Ihrer privaten Krankenkasse. Gleichzeitig stellt die zuständige Beihilfestelle eine Bescheinigung über die Beihilfefähigkeit aus.

Unser Behandlungskonzept sieht eine teilstationäre Behandlung vor. Bei krisenhaften Zuspitzungen während des teilstationären Aufenthalts sind kurzzeitige vollstationäre Aufnahmen möglich.

Bitte wählen Sie aus den unten aufgeführten Buttons die jeweilige Art der Krankenversicherung aus, um detailliertere Informationen zu erhalten.

 

Die Beantragung einer teilstationären Aufnahme

Der private Kostenträger legt Wert darauf, dass die Notwendigkeit einer teilstationären Aufnahme schlüssig dargelegt wird. Unsere Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden die fachliche Begründung für Sie kompetent formulieren.

Die Begründung der Notwendigkeit einer teilstationären Behandlung enthält u.a. folgende Angaben:

  • Wissenschaftliche Diagnose inkl. Komorbidität (wenn z. B. mehrere psychiatrische Diagnosen vorliegen) und Beschreibung des Schweregrades der jeweiligen Krankheiten
  • Beschreibung der aktuell stattfindenden medizinischen, diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
  • Begründung, welche Vorbehandlungen stattgefunden haben, warum zum jetzigen Zeitpunkt eine teilstationäre Akutbehandlung notwendig ist und warum andere Maßnahmen (z.B. ambulante Psychotherapie) nicht ausreichend sind

 

Hinweise für Beihilfeberechtigte

Die Beihilfe (z.B. Rentnerinnen und Rentner zu 70%) übernimmt bei bestehender Indikation anteilig die Kosten für die teilstationäre Behandlung.

Die verbleibenden Kosten bezahlen die privaten Krankenkassen, so dass der aktuelle Tagessatz von ca. 240,-€ vollständig finanziert ist.

Einmal pro Monat erstellen wir eine Zwischenrechnung, die von den Patientinnen und Patienten an die private Krankenkasse und an die Beihilfe weitergeleitet wird. Wir setzen das Zahlungsziel so, dass Patientinnen und Patienten nicht in Vorleistung gehen müssen.

Wenn bei der Kommunikation mit der Beihilfestelle Unterstützung notwendig ist, helfen wir gerne.

 

Hinweise für Selbstzahlende

In der Abendklinik Berlin werden auch Selbstzahlende behandelt. Die maximalen Kosten / Tag liegen bei 240,- €. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wenn Sie eine Beratung wünschen, ob unsere Abendklinik ein geeigneter Behandlungsort für Sie ist, können Sie in unserer Sprechstunde einen Beratungstermin vereinbaren.